Unsere Fluggelände
wurden durch sehr viel Engagement sowie grosses Verständnis der zuständigen Behörden, Gemeinden und Eigentümer vom zuständigen Luftfahrtbundesamt, dem Regierungspräsidium in Freiburg genehmigt! Wir bitten jeden Piloten, sowie Besucher, Durchfahrtsverbote zu beachten, sich ordentlich zu verhalten und den Weisungen des Geländebetreibers nachzukommen.
So ist gewährleistet, dass Piloten, Besucher, Zuschauer und angrenzende Anlieger sich lange am Flugbetrieb erfreuen dürfen!

 
Jeder Start erfordert die Einweisung des Piloten vor dem Start!
INFOS unter Telefon 00 49 / 77 62 / 70 99 36 
oder Handy
00 49 / 151 / 10 78 19 15
 
Görwihl-Burg
Das Gewann "Steinbühl" und "alte Zelg" liegt zwischen Görwihl und Hartschwand etwa 2 km nördlich von Görwihl. 500 m vom Startplatz entfernt liegt die Vesperstube Eichrüttehof. Dort das Auto parken. Der Eichrüttehof dient als Treffpunkt und lädt mit seiner hervor- ragenden Küche zum gemütlichen Vesper ein. Durchfahrtsverbote sind unbedingt einzuhalten!


 

Lageplan:
Bezugspunkt: Höhe 800 m über NN
Koordinaten: N 47°39`39``/ E 8 04`12``
Flugfunkfrequenz: Am Platz 123,425 MHz
Pistenrichtung 1: WNW 300° / OSO 120°, Länge 200 m, Breite
100 m, Gras, Besonderheiten: leicht an- absteigend!
Platzrunde: SW vom Platz.
Pistenrichtung 2: NO 50°/SW 230°, Länge 300 m, Breite 100 m, Gras, Lee von Bäumen beachten!
Platzrunde: NW vom Platz, Häuser nicht tief überfliegen!
Parken beim Eichrüttehof ca. 500 m westlich vom Fluggelände.


Wehr-Dinkelberg
Das Startgelände auf dem Dinkelberg oberhalb Wehr ist für Zuschauer nur zu Fuss erreichbar.
Treffpunkt ist die Brunnmattstube im Enkendorf in der Brunnmattstr.15 neben der Tierklinik.

Frankreich-Elsass
Auf diesem UL-Fluggelände ca.40km westlich von Basel lässt es sich sehr gut schulen. Durch die grosszügige Pistenlänge von etwa 600m ist es auch für Anfänger sehr gut geeignet.


Auszug ICAO-Karte

Start-Landeplatz Wehr-Dinkelberg & Görwihl-Burg.
Für diese Gelände wurde für Starts und Landungen mit einem Motor- gleitsegel, Gleitschirm-Trike vom zuständigen Luftfahrtbundesamt, dem Regierungspräsidium Freiburg, die
Genehmigungen nach § 25 des Luftverkehrsgesetzes (LuftVG) in Verbindung mit § 15 der Luftverkehrsordnung (LuftVO) erteilt.