Fluggelände

Fluggelände für Motorschirme und Ultraleichtflugzeuge

Die Motorschirme gelten in der BRD rechtlich als (UL) Ultraleichtflugzeug. Daher besteht für diese Geräte Flugplatzzwang. Der MS-Pilot kann von einem UL-Platz aus starten wenn der Flugplatzbe-treiber dem zustimmt. Die Zu-lassung eines Aussenstart-geländes bei der zuständigen Luftfahrtbehörde, dem Regierungspräsidium, ist möglich. Allerdings benö-tigst Du dazu neben einem geeigneten Platz auch die Zustimmung des Eigentümers sowie der betreffenden Gemeinde. Wir schulen auf unseren eigenen sowie auf geeigneten UL-Plätzen im Südschwarzwald sowie im Hegau und am Bodensee.