Unsere Fluggelände

Unsere Fluggelände in Wehr, Görwihl, und Riedern am Wald wurden durch sehr viel Engagement sowie grosses Verständnis der zuständigen Behörden, Gemeinden und Eigentümer, vom zuständigen Luftfahrtbundes-amt, dem Regierungspräsidium in Freiburg, genehmigt! Für diese Gelände wurden für Starts und Landungen mit einem Motorgleitsegel, Gleitschirm-Trike vom zuständigen Luftfahrtbundesamt, dem Regierungspräsidium in Freiburg, die Genehmigungen nach § 25 des Luftverkehrsgesetzes (LuftVG) in Verbindung mit § 15 der Luftverkehrsordnung (LuftVO) erteilt. Wir bitten jeden Piloten, sowie Besucher, Durchfahrtsverbote zu beachten, sich ordentlich zu verhalten und den Weisungen des Geländebetreibers nachzukommen. So ist gewährleistet, dass Piloten, Besucher, Zuschauer und angrenzende Anlieger sich lange am Flugbetrieb erfreuen dürfen.

ICAO Kartenausschnitt MGS-Startgelände zum vergrössern auf das Bild klicken

Jeder Start erfordert die Einweisung des Piloten vor dem Start!
Nach jeder Landung ist der Geländebetreiber zu informieren.
Nichtbeachtung wird mit Flugverbot sowie mit Anzeige geahndet!
INFOTELEFON: 00 49 / 77 62 / 709936 , Handy 00 49 / 151 / 10781915